Wort davor: Durchzucht
Durchzug
Durchzug (I)
Erklärung:
militärisch.
Durchzug (II)
Erklärung:
von Gefangenen.
Durchzug (III)
Erklärung:
von Landfahrern.
Durchzug (IV)
- Belegtext:
vorjagd oder durchzug ist das recht des landesherrn, kraft dessen er in seiner vasallen und landsassen gehege vor Bartholomei einen jagddurchzug entweder in eigner hoher person oder durch seinen vornehmsten jagdbedienten hält
Datierung: 1784
F. U. Stisser, Forst- und Jagd-Historie der Teutschen (Jena 1737) 322f.
Wort danach: Durchzugsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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