Wort davor: Durchschlagrecht

(Durchschlagster)
Erklärung: Verschwenderin.
sprachliche Erläuterung: mnl. doerslaechstere.

Wort danach: Durchschleif

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten