Wort davor: durchfahren

Durchfahrt

Durchfahrt (I)
Erklärung: (ungehinderte) Fahrt durch ein Land, eine Stadt, durch fremden Besitz.

Durchfahrt (II)
Erklärung: Straßenzoll, Straßenzwang.

Wort danach: Durchfahrtsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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