Wort davor: Dunk
dunkel
Erklärung:
undeutlich.
sprachliche Erläuterung:
nl. donkel, donker; fries. diunk(er).
- Belegtext:
alle sachen ... noch sechßigischen rechten, ... wu es abber unaußgedruckt, tunkel adder unvornemlich ist, ... noch gemeynen rechten nehmen
Datierung: 1488
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 36
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- Belegtext:
laiken besichtiget und die dunckeren weder upgehouwen
Datierung: 1578
Fundstelle: Weimann,Walderb. 31 Anm. 176
[weitere Angaben: wo irrig dimkeren]
- Belegtext:
wo aber schriftliche geferliche unzimlich betroung mit lindern oder tuncklern worten gescheen
Fundstelle: BambCorr. 154
- Fundstelle: Richthofen,WB. 688
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dunkel (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Scheinkauf.
Wort danach: Dunkelei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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