Wort davor: Dünger

Dungrecht
Erklärung: Recht, den in den Acker gesteckten Dung auszunützen.
sprachliche Erläuterung: vereinzelt auch düngerecht.
vgl. Dingjahre, Mistrecht.

Dungrecht (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Pachtfrist.
Dungrecht (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Pachtverhandlung.

Wort danach: Dungtag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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