Wort davor: Duldtag
Duldung
- Belegtext:
aus dem rechte des einen folgt die pflicht des andern zur leistung oder duldung dessen, was die ausübung des rechtes erfordert
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. Einl. § 92
Wort danach: dulgahaitja
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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