Wort davor: Druye
du
Erklärung:
als Anrede niederer durch höhere Personen, sowie Gleichgestellter untereinander.
vgl.
duzen.
- Belegtext:
das verdroß den carmesirer, und sprach, warumb er ihn du hieß, so er ein magister wer der siben freien kuensten
Datierung: 1560
Fundstelle: Pauli,Schimpf(Bolte) II 97 nr. 855
- Belegtext:
beym ... ober-hof-gerichte eingeführet ist, daß alle land- und gerichts-knechte, wie scharf-richter und juden, wenn citationes an sie ergehen, du getitult werden
Datierung: 1753
Fundstelle: Klingner III 776
- Belegtext:
den meister sollst du er'zen und den gesellen du'zen und hart er ein bart bis auf die schuh, so heißt es: bruder du und du
Fundstelle: Nyrop,HdvDanm. 58
Wort danach: Dubel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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