Wort davor: Drittpart
Drittpfennig
Wortbildungshinweis: zu
dritte (C III 7).
- Belegtext:
so einer dem anderen bar gelt versprochen, sol silbergeschirr zum ersten [als Pfand] geben werden, da gaht ein [lies: kein?] drittel nach drit
pfenning [ergänze -recht?] ab
Datierung: 1541
Fundstelle: ArbergStSatzg. 35
Wort danach: Drittpfenniggut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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