Wort davor: Drittmann
Drittmannsansprache
Erklärung:
fremder Anspruch.
- Belegtext:
auf absterben den eint oder andern geschwisterten kan der besizer des guths des abgestorbenen antheil, wie auch jezt theilbaren bäum oder drittmans-ansprach sich unpartheyisch
zuschätzen und gegen bezahlung der schazung zueignen lassen
Datierung: 1810
Fundstelle: Niedersimmental 234
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Wort danach: Drittmannsort
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten