Wort davor: Drittferge

Drittgang
Erklärung: Beteiligungsverhältnis von 2/3 bzw. 1/3 an einer Fischerei.
sprachliche Erläuterung: urkundlich?

Wort danach: Drittgarbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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