Drittgang
Erklärung:
Beteiligungsverhältnis von 2/3 bzw. 1/3 an einer Fischerei.
sprachliche Erläuterung:
urkundlich?
Wort danach: Drittgarbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten