Wort davor: Drittelordnung

Drittelrebe
Erklärung: "Reben, die um 1/3 des Ertrages bearbeitet werden, oder von denen 1/3 des Ertrages abzuliefern ist".

Wort danach: Drittelrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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