Drittelrebe
Erklärung:
"Reben, die um 1/3 des Ertrages bearbeitet werden, oder von denen 1/3 des Ertrages abzuliefern ist".
Wort danach: Drittelrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten