Wort davor: Drittelhaus

Drittelhof

Drittelhof (I)
Erklärung: Hof von einem Drittel Größe der ursprünglichen Besitzeinheit.

Drittelhof (II)
Erklärung: Hof im Drittelbau oder mit der Abgabe des Drittels (A III 3) beim Besitzwechsel belastet.
vgl. drittelig.

Wort danach: Drittelhofacker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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