Wort davor: Drittelgulden

Drittelgut

Drittelgut (I)
Erklärung: im Drittelbau verliehener Hof.

Drittelgut (II)
Erklärung: Gut, auf dem beim Tode des Inhabers zwischen Weißem Sonntag und Johanns des Täufers-Tag 1/3 des auf den Feldern stehenden Korns und Hafers und alle übrigen Früchte dem Lehnsherrn anfallen Lorch/WürtJb. 1903, 2 S. 27.
vgl. drittelig.

Wort danach: Drittelhammer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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