Wort davor: Drittelmüllermeister
dritteln
Erklärung:
den dritten Teil aussondern, nehmen, zuteilen, abgeben.
dritteln (I)
Erklärung:
Erbdrittel.
- Belegtext:
nympt ein mann ein weip unde tzeugt mit ir erben unde stirbet, also das die frawe von den kindern gedryttelt wird
Datierung: 1470
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: MittOsterland 3 (1853) 362
- Belegtext:
ob auch ein man oder frouw nach syn oder ires eegmachels absterben welte dritteilen in geltschulden, die man der aberstorbenen person zu thun und schuldig were
Datierung: 1566
Fundstelle: ZugStB. 30
dritteln (II)
Erklärung:
Besitzwechselabgabe, Abzugsgeld.
vgl.
Drittel (A III 3).
Wort danach: Drittelordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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