Wort davor: Dringer
dringig
Erklärung:
tätlich (aber ohne Waffen) auf jemanden losgehend.
- Belegtext:
wenn einer tringig und häbig ist über einen andern und er überhept wirt, das er ime nützit thut, und so verr das er ouch nit messer zuckt, so ist er verfallen 30 ß
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Bern (Kt.)
Fundstelle: FschrMerz 8
Wort danach: dringlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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