dreizehnte
Erklärung:
in Zeitangaben ist der dreizehnte Abend oder der dreizehnte Tag ohne Zusatz stets der 5. oder 6. Januar.
vgl.
Dreizehnabend,
Dreizehntag,
selbdreizehnt.
Wort danach: dreizehnthalb
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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