Wort davor: Dreizehnergericht
Dreizehnerherr
Erklärung:
wie Dreizehner (I).
- Belegtext:
damit ... sowohl ordinari wochen- alß kauften gerichten ... nicht gehinderet werden, sollen keine von den dreyzehner-herren ans gericht gesetzt [werden]
Datierung: 1643
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 546
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Wort danach: Dreizehnerratschlag
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