Wort davor: Dreitagkerl

Dreiteil

Dreiteil (I)
Erklärung: Erbanteil des überlebenden Ehegatten, Drittel (A).

Dreiteil (II)
Erklärung: drei Viertel.

Wort danach: dreiteilig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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