Wort davor: Dreißigstausstand

dreißigste
Erklärung: Ordinalzahl zu dreißig, meist substantiviert.
vgl. Monatstunde, Monatszeit, unverdreißigst.

dreißigste (I)
Erklärung: der 30. Mann.
vgl. Dreißiger (II).

dreißigste (II)
Erklärung: der 30. Tag nach dem Tode einer Person.

dreißigste (II 1)
Erklärung: im kirchlichen Totenkult.

dreißigste (II 1 a)
Erklärung: Seelenmesse am dreißigsten Tag.
dreißigste (II 1 b)
Erklärung: Seelenamt überhaupt.
dreißigste (II 1 c)
Erklärung: das für das Halten des Seelenamtes ausgesetzte Geld.
dreißigste (II 1 d)
Erklärung: die Zeitdauer vom Tod bis zur Monatsgedenkfeier.
dreißigste (II 2)
Erklärung: Stichtag im Erbrecht; Tag der Testamentseröffnung uä.
dreißigste (II 3)
Erklärung: im Gesinderecht.
dreißigste (II 4)
Erklärung: Stichtag für die Rechtsstellung des Nachgeborenen.
dreißigste (II 5)
Erklärung: Endpunkt der Mutungsfrist von Lehen uä.
dreißigste (III)
Erklärung: der 30. Teil als Abgabe.

dreißigste (III 1)
Erklärung: als Zehnt.
dreißigste (III 2)
Erklärung: ungarischer Ein- und Ausfuhrzoll.
dreißigste (III 3)
Erklärung: Umsatzsteuer (Abgabe von 1/30 des Verkaufserlöses).
dreißigste (III 4)
Erklärung: als Molter.

Wort danach: dreißigstfrei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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