Wort davor: dreischatz

Dreischillingbann
Erklärung: "Verbot, dessen Übertretung mit nicht mehr als 3 Schillingen gebüßt wurde, untere Gerichtsbarkeit" SchweizId. IV 1277.

Wort danach: Dreischillinger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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