Wort davor: Dreilandlergroschen

Dreiling

Dreiling (I)
Erklärung: Maß.

Dreiling (I 1)
Erklärung: Wein- und Biermaß verschiedener Größe, entspricht meist 3/4 Fuder (II); auch Faß dieser Größe.

Dreiling (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Verpackungsart anderer Waren.
Dreiling (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: ausnahmsweise ein kleines Weinmaß.
Dreiling (I 2)
Erklärung: Getreidemaß.
Dreiling (I 3)
Erklärung: Salzmaß.
Dreiling (I 4)
Erklärung: Holzblock, Scheit oder Brett bestimmter Abmessung.
Sachhinweis: mundartlich jetzt drahling (Andree-Eysn,Vk. 226).
Dreiling (I 5)
Erklärung: Ackermaß.
Dreiling (I 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ackerstück von 3 Ruten Breite.
Dreiling (II)
Erklärung: Münze im Wert von 3 (pfennig) oder 1/4 Schilling.
Dreiling (III)
Erklärung: Dreimärker, Dreiherrenstein.
Dreiling (IV)
Erklärung: Bezeichnung für 3/4 Markenrechte.
Dreiling (V)
Erklärung: Gemenge von drei Getreidearten.

Wort danach: Dreilingfaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten