Wort davor: Dreihufenrecht
dreihundert
dreihundert (I)
Erklärung:
vom Strafsatz.
- Belegtext:
wovon die buse, di drihundirt ist genant, den namen habe, das si wissende. hi bevor pflag man zu Polen stuckelin salzes zu machin,d er his eines ein krusch, der buste man do dri hundirt. nu abir des salzes vorpflogen ist, nu heiset doch die busse dri hundirt
Fundstelle: ÄltpolnRdm. 15
dreihundert (II)
Erklärung:
verstärkter Rat.
- Belegtext:
die räte beide, nuwe vnd alte, sint vberein komen vnd hant es gesamnet mit dien drühunderten
Datierung: 1337
Fundstelle: Segesser,LuzernRG. I 193
Wort danach: Dreikaisertaler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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