Wort davor: dreigilt

(Dreigroschenpfennig)
Erklärung: Silbermünze im Werte von 3 Groschen.
sprachliche Erläuterung: mnl. dreitgrootspenninck.

Wort danach: Dreigroschenstück

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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