Wort davor: dreigekrönt
Dreigeld
Erklärung:
dreifache Strafe.
vgl.
2Achtschatz.
- Belegtext:
ein gemachte wunden im angesicht wird mit einem dreigelt oder dreifacher straf belegt
Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: SchweizId. II 240
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
si ingenuus est (de his, qui messem in gremiis furantur), triplum [andere Lesarten: trigildum, trigildo, trigeldo,
tregildum] solvat ..., si servus, dominus pro eum simplum solvat
Fundstelle: LBurg. 63
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Wort danach: dreigelden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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