Wort davor: Dreieierabgabe
Dreier
Dreier (I)
Erklärung:
geringwertige Münze.
Dreier (II)
Erklärung:
Mitglied eines aus 3 Leuten bestehenden Amtes oder Ausschusses.
Dreier (III)
Erklärung:
Ackerstück von 3 Ruten Breite.
Dreier (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Landmaß.
Dreier (IV)
Erklärung:
Gemenge von dreierlei Getreide.
Dreier (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Brotsorte.
Wort danach: Dreierherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten