Wort davor: Dreieierabgabe

Dreier

Dreier (I)
Erklärung: geringwertige Münze.

Dreier (II)
Erklärung: Mitglied eines aus 3 Leuten bestehenden Amtes oder Ausschusses.
Dreier (III)
Erklärung: Ackerstück von 3 Ruten Breite.
Dreier (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Landmaß.
Dreier (IV)
Erklärung: Gemenge von dreierlei Getreide.
Dreier (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: Brotsorte.

Wort danach: Dreierherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten