Wort davor: Dreibätzner

dreibeinicht, dreibeinig
Erklärung: dreibeiniger Stuhl in der Rechtssymbolik.
vgl. dreispitzig, dreistellig, dreistempelig, dreistückelt.

Wort danach: dreibot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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