Wort davor: Dreibätzner
dreibeinicht, dreibeinig
Erklärung:
dreibeiniger Stuhl in der Rechtssymbolik.
vgl.
dreispitzig,
dreistellig,
dreistempelig,
dreistückelt.
- Belegtext:
were des gudes also viele heit, als eine dribeinig stule gesteen mag, der ist pflichtig den hoif zu suchen
Datierung: 1443
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrW. V 308
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
einen hanen ... leberen dem zener, so er kan faren uf einem drybeinigten stule
Datierung: 1517
Region/Autor/Textsorte:
Nahe
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 158
- Belegtext:
wer des guts hait also viel er einen dreibeinetigen stuel daruf setzen mag, der ist schuldig dem gerichtsherrn ein hune
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrRA.4 I 113
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
so ein mann wer, der als viel guts hette, daß man ein dreibeineten stul daruf setzen mag, der soll darvon geben zwei hüner und ein besthaupt
Datierung: 1540
Region/Autor/Textsorte:
Unterfranken
Fundstelle: MschrRhWestfG. 5 (1879) 232
- Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: Eranien I 44
- Belegtext:
wer in selbigem gericht begüttet, so weit daß ein dreibeinichter stuhl darauf stehe, der solle auff den beyden ungebottenen dingtagen ... das weistumb weisen
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Hunsrück
Fundstelle: GrW. II 188
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann einer auf den seinen verarmete ..., wann er so viel vermöchte, daß er das feurfach in dache behielte, und aufn 3beinigten stuhle sich darunter behülffe, dadurch soll er sein guth wieder beßern
Datierung: 1731
Region/Autor/Textsorte:
Lippe
Fundstelle: Spangenberg,BeitrR. 200
- Belegtext:
ist das best kleidt nicht also gut, so soll man einen dreybeinigen stul nemmen
Region/Autor/Textsorte:
Nahe
Fundstelle: GrW. II 165
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: GrW. II 203
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: GrW. III 460
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: dreibot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten