Wort davor: drancus

Drang
Erklärung: Zwang, Nötigung, Gewalt, Handtätlichkeit.

Drang (I)
Erklärung: alleinstehend.

Drang (II)
Erklärung: oft in Formeln.

Wort danach: drängen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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