Wort davor: Drängnis

Drangsal

Drangsal (I)
Erklärung: Zwang, Gewalttätigkeit oder Drohung damit.

Drangsal (II)
Erklärung: bergrechtliches Vertreibungsverfahren gegen mit der Bezahlung von Zubuße (oder Verlag) säumige Gewerken (oder Verleger); sog. Retardat.

Wort danach: Drau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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