Wort davor: Drängnis
Drangsal
Drangsal (I)
Erklärung:
Zwang, Gewalttätigkeit oder Drohung damit.
- Belegtext:
damit desto weniger nott sey, dieße ordnung auß drangsall zu handhaben, sonder dieselb mer ... aus gutten willen gehalten werde
Datierung: 1526
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Haltaus 244
- Belegtext:
unsern vettern von solchem seinen furnemen und drangsall, den er wider uns sucht, ... weisen
Datierung: 1529
Fundstelle: MansfeldBergb.Ib 93
- Belegtext:
durch gewallt, tatlich trannckhsall zw ainem clager machen
Datierung: 1530
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: RTAugsbUB. II 329
- Belegtext:
juden ... mit steinen zu werfen oder mit andern drangsalen zu verfolgen, ist verboten
Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: Schmeller2 I 567
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Drangsal (II)
Erklärung:
bergrechtliches Vertreibungsverfahren gegen mit der Bezahlung von Zubuße (oder Verlag) säumige Gewerken (oder Verleger); sog. Retardat.
- Belegtext:
do nun einer oder mehr von den hendelern ihre gebürliche vorlege nicht tun wurde, so soll mit darinnen ermelten trangksal vorfahren ... werden
Datierung: 1568
Fundstelle: MansfeldBergbUB. 162
- Belegtext:
welcher gewerk ... seine zupus ... nicht gereichet hette, deßen teile sollen ... ins tranghsahl oder retardat gesezet ... werden
Datierung: 1671
Fundstelle: MansfeldBergbUB. 195
- Fundstelle: Veith,Bergwb. 129
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
- Fundstelle: Veith,Bergwb. 378
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
Wort danach: Drau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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