Wort davor: Drang

drängen
vgl. dringen.

drängen (I)
Erklärung: jemanden zu etwas nötigen, zwingen.

drängen (I 1)
Erklärung: allgemein.

drängen (I 2)
Erklärung: insbesondere zu Abgaben oder Leistungen.
drängen (II)
Erklärung: einem Eintrag tun, ihn in seinen Rechten schmälern.
drängen (III)
Erklärung: von etwas verdrängen, vertreiben.

Wort danach: Drängler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten