Wort davor: Dote

(Dotegeld)
Erklärung: Beitrag, den ein in den Gesellenstand (durch Arbeit für einen anderen Meister) zurückgefallener Meister der Tuchschererzunft zu Gent oder der Schafschererzunft zu Sluis bei Wiederaufnahme in den Meisterstand der Zunft zahlen mußte.
vgl. Dotengeld, Dottengeld, Todgeld, Totengeld.

Wort danach: Dotengefälle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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