Wort davor: Dorfzaun
Dorfzehnt
Dorfzehnt (I)
Erklärung:
allgemein: der in einem Dorf oder dessen Feldmark fallende Zehnt.
- Belegtext:
unsern halben dorfzehent ze A.
Datierung: 1361
Fundstelle: SPöltenUB. I 523
- Belegtext:
ze lehen gehabt ... die manschaft eines drittails des dorfzehents ze I. minrr 38 jeuch
Datierung: 1364
Fundstelle: OÖUB. VIII 192
- Belegtext:
ze lehen gehabt ... unsern halben dorftzehent ze N. ..., getraidzehent und weinzehent, grözzer und chlainer, ze velde und ze dorffe
Datierung: 1366
Fundstelle: WienSchottenUB. 324
- Belegtext:
derselbe dorffzehenden zu B. in dem bann gelegen unnder W., der duet dem andern zuo helffe ein jar 22 füertel rocken unnd 12 ß straßburger (pfennig) des halben dorffzehenden
Datierung: 1377
Fundstelle: FreibDiözArch.2 5 (1904) 138
- Belegtext:
dorptegede
Fundstelle: Lasch-Borchling I 458
Dorfzehnt (II)
Erklärung:
im Gegensatz zum Neubruchzehnt.
- Belegtext:
die selben zehend der ... ekker ... wern rewt zehend und nit dorfzehend
Datierung: 1386
Fundstelle: MBoica 24 S. 483
- Belegtext:
der dorfzehend und der rewtzehend daselbst
Datierung: 1396
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2802
- Belegtext:
der rewtzehende ist ganze der herschaft und der dorfzehende ein virteil, toter und lebendiger
Datierung: 1398
Fundstelle: QKulmbach 259
Dorfzehnt (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
hierher?
Dorfzehnt (III)
Erklärung:
der dem Zehntherrn zu bringende Zehnt im Gegensatz zu dem von ihm zu holenden Feld- oder Garbenzehnt, insbesondere kleiner Zehnt.
- Belegtext:
den dorffs und lebendigen zehet, als nemlichen von kelbern, lemmern, gensen, hopffen, obs und bynen zu geben schuldig
Datierung: 1543
Fundstelle: GeöArch. II 1 S. 186
- Belegtext:
dahingegen der dorff-, sack- oder scheffel-zehende allerdings ... demjenigen frey in die behausung zu liefern ist, der solche zu fordern hat
Datierung: 1750
Fundstelle: Klingner II 371
- Belegtext:
zumahlen ... sowohl die fructus arborum als auch die partus animalium unter den dorfzehent ... gezohen werden, man auch ... alles dieß, waß nicht unter den feldzehent kann gerechnet
werden, unter den dorfzehent einbegriffen
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. III 279
Dorfzehnt (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Abgabe eines Dorfes an Kleinvieh, Käse und Eiern und dergleichen".
Wort danach: Dorfzeichen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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