Wort davor: Dorfsvierleute

Dorfvogt

Dorfvogt (I)
Erklärung: Ortsvorsteher, insbesondere als Vertreter des Herrn.

Dorfvogt (II)
Erklärung: unterer Gemeindeangestellter.

Wort danach: Dorfvogtgemeinde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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