Wort davor: Dorfsupan

Dorfteiding

Dorfteiding (I)
Erklärung: gebotenes dörfliches Gericht, Jahrding.

Dorfteiding (II)
Erklärung: Bezirk dieses Gerichts.
Dorfteiding (III)
Erklärung: schriftliche Aufzeichnung der Dorfordnung.

Wort danach: Dorfsterminei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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