Wort davor: Dorfrechtspunkt
Dorfrechtsame
Erklärung:
Allmendnutzungsrecht.
- Belegtext:
ein gemeind gegen einer andern gemeind, als von wegen der feldfahrten, weiden, almenden, beluchen und dorfrechtsame [andere Lesart: brüchen und dorfrechtsame;
franz. usances et droictures de village], so eine uf der anderen hat gehabt
Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 457
- Belegtext:
ein reglement und dorfordnung über allerhand fähl und dorfsrechtsamme, gebrauch und gewohnheiten holtz und feld ... aufgerichtet
Datierung: 1734
Fundstelle: ArgauLsch. I 572
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
für den ynzug und dorfrechtsamme, ouch genoßamme der gmeind
Fundstelle: ArgauLsch. I 638
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Wort danach: Dorfrechtspruch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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