Dorfrechtsnotdurft Erklärung:Akten und Gerätschaften der Gemeindeverwaltung.
Belegtext:
sollen solch neuen dorfrichter und suppan die gemainlad mit allen dorfrechtsnotdurften als dise ordnung, alte vorgehende raitung, protocoll, ..., wie auch strafsstok oder ploh ... eingehentiget werden Datierung: 1717
Fundstelle:ÖW. X 211
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)