Wort davor: Dorfmüller
Dorfnachbar
Dorfnachbar (I)
Erklärung:
Bewohner des Nebengrundstücks.
- Belegtext:
dörpnaber, de bi malkander wanen und neine schedeltuene twisken sik hebben
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 81 § 1
Dorfnachbar (II)
Erklärung:
Mitbewohner deselben Orts.
- Belegtext:
von denen pfarr-bauer-hufen aber müssen coloni alles thun, was andere dorfs-nachbaren von ihren hufen zu thun schuldig sind
Datierung: 1752
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 2 S. 314
Dorfnachbar (III)
Erklärung:
Bewohner eines Nachbarorts.
- Belegtext:
mithin [durch eine neue Schmiede] denen hiesigen und anderen angelegenen dorffnachbaren gewiß eine grosse commodite zuwachsen dürffte
Datierung: 1730
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Klingner I 526
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Wort danach: Dorfnutzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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