Wort davor: Dorfmeieramt

Dorfmeister

Dorfmeister (I)
Erklärung: Gemeindebeamter.

Dorfmeister (I 1)
Erklärung: Ortsvorsteher, Mitglied des kollegialischen Ortsvorstandes (in manchen Gegenden jedoch einem Schultheiß untergeordnet).
Sachhinweis: Tille,Vintschgau 133ff.

Dorfmeister (I 2)
Erklärung: auch unterer Gemeindeangestellter.
Dorfmeister (II)
Erklärung: in einem Dorf ansässiger Handwerker.

Wort danach: Dorfmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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