Wort davor: Dorfmeieramt
Dorfmeister
Dorfmeister (I)
Erklärung:
Gemeindebeamter.
Dorfmeister (I 1)
Erklärung:
Ortsvorsteher, Mitglied des kollegialischen Ortsvorstandes (in manchen Gegenden jedoch einem Schultheiß untergeordnet).
Sachhinweis:
Tille,Vintschgau 133ff.
Dorfmeister (I 2)
Erklärung:
auch unterer Gemeindeangestellter.
- Belegtext:
die von I. sollen under ine orden gesworn undergenger, messer, steinsetzer, dorffmeister, schutzen, hirten, auch heiligenpfleger
Datierung: 1484
Region/Autor/Textsorte:
Schwarzwald
Fundstelle: GrW. IV 526
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- Belegtext:
es sollen allwegen 4 dorfmeister sin von der gemein, die sollen acht haben auf win- und kornmaß
Datierung: 1508
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: GrW. V 547
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
zu dem allerwenigsten im jar zu eim mal sollen durch dorfmeister, und wer darzu verordnet, alle meß, maß, gewicht gericht werden
Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: GrW. V 555
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Dorfmeister (II)
Erklärung:
in einem Dorf ansässiger Handwerker.
- Belegtext:
sind etzlichen dörffern gewisse unentbehrliche handwercker zu hägen ... vergönnet, aber durch die stadt-handwercker ziemlich, soviel die handwercks-gerechtsamen, als jungen lehren, gesellen fördern und
dergleichen eingeschräncket, daß der unterschied der stadt- und dorffmeister allzuhell am tage lieget
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 93
- Belegtext:
wie denn auch keinem dieser dorfmeister in eine stadt zu arbeiten, und einem schneider, weder jungen zu lehren noch gesellen zu halten, erlaubet ist
Datierung: 1767
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 944
Wort danach: Dorfmeisteramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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