Belegtext:
wir ... sämtliche dorfsherren zu Oetelfingen thun hiermit kund ... darnach ihr euch ... gegen ... uns den dorfsherrschaften desto besser wist zu verantworten Datierung: 1601
Fundstelle:ZWirtFrk. 4 (1856/58) 70
Belegtext:
in betrefs der eigentlich sogenannten gemeinds- oder dorfsherrschaft zu Oberkochen (insofern solche von der hohen und niederen jurisdiktion auf der gemeinde unterschieden ist und
eigentlich die wohlfahrt und aufrechterhaltung des gemeinen wesens zum vorwurf hat) ist ... verglichen worden Datierung: 1749
Fundstelle:WürtLändlRQ. I 420
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Belegtext:
gleichwie die hohe und niedere obrigkeit, vogthey- und gerichtbarkeit, die dorffs- und gemeindherrschaft nebst anderen gerechtsamen in dem dorff G. ... unserem oberamt U. zustehet Datierung: 1763
Fundstelle:JbMittelfrk. 45 (1896) 90