Wort davor: Dorfheimrat

Dorfherr

Dorfherr (I)
Erklärung: Grund- oder Lehensherr eines Dorfes (mit örtlich sehr verschiedenen Berechtigungen).

Dorfherr (II)
Erklärung: Ratsherr als Vertreter der städtischen Grundherrschaft.
Dorfherr (III)
Erklärung: Gutsbesitzer im Dorfe.

Wort danach: dorfherrlich

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