Wort davor: Dorfhandelmandat
Dorfhändler
Erklärung:
ländlicher Handelstreibender.
vgl.
Dorfkrämer.
- Belegtext:
kein burger soll sich unterstehen ... denen dorffhändlern ... einigen vorschub zu geben und die garne unter seinem nahmen aus dem lande führen zu lassen
Datierung: 1726
Fundstelle: Friedenberg,TractJurPract. II 2 S. 24
- Belegtext:
denen dorf-händlern binnen der viertel meile ... den weitern handel mit denen ... erhöheten speciebus [Kaffee, Thee, Schokolade, Tabak] gänzlich untersagen
Datierung: 1749
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 904
Wort danach: Dorfhandlungsakzise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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