Wort davor: Dorfhalt
Dorfhandel
Dorfhandel (I)
Erklärung:
Gemeindeangelegenheit.
- Belegtext:
nachdem ... am dorffgericht, auch in anndern dorfshendeln ... ein unordnung gewesen
Datierung: 1509
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 527
Dorfhandel (II)
Erklärung:
Ausübung des Kaufmannsgewerbes auf dem Lande.
- Belegtext:
wegen des zum nachtheil der städte ... sich weiter ausgebreiteten dorf-handels und treibung der handwerker auf dem lande
Datierung: 1767
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 941
Wort danach: Dorfhandelmandat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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