Wort davor: Dorfhalt

Dorfhandel

Dorfhandel (I)
Erklärung: Gemeindeangelegenheit.

Dorfhandel (II)
Erklärung: Ausübung des Kaufmannsgewerbes auf dem Lande.

Wort danach: Dorfhandelmandat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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