Wort davor: Dorfgerechtigkeit

Dorfgericht

Dorfgericht (I)
Erklärung: (niedere) Gerichtsbarkeit in einem Dorf.

Dorfgericht (II)
Erklärung: ländliches Gericht.

Dorfgericht (II 1)
Erklärung: allgemein.
Dorfgericht (II 2)
Erklärung: zuweilen für einzelne Ortsteile Sondergerichte neben dem Dorfgericht.
Dorfgericht (II 3)
Erklärung: "Über all diese hofrechtlichen Abgaben und Besitzungen (in der Stadt Kempten) fand ein eigenes stiftisches Fronhofgericht, das in der Magnuskirche der Stadt seine Dingstätte hatte, Recht; es führte den sonderbaren Namen Dorfgericht" Baumann,Allg. II 261.
Dorfgericht (III)
Erklärung: Tagung dieses Gerichts, oft Jahrding.
Dorfgericht (IV)
Erklärung: ländlicher Gerichtsbezirk.

Wort danach: Dorfgerichtbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten