Wort davor: Dorfgehege
Dorfgeld
Erklärung:
Abgabe unbestimmter Art.
- Belegtext:
4 korte hafstede ... gelden illick in den hoff ... 2 senterschen; vort so gelden die katsteden dorpgelt und sentene und maddage
Datierung: 1411
Region/Autor/Textsorte:
Luttingen
Fundstelle: NrhAnn. 92 (1912) 117
Dorfgeld (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abgabe der jüngeren Ortschaften für die Erlaubnis zum Roden.
Wort danach: Dorfgemark
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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