Wort davor: Doppelvierzehnpfennig

(Doppelwahrheit)
Erklärung: Bezeichnung für ein bestimmtes Gericht.
sprachliche Erläuterung: mnl. dobbelwaerhede.
Wortbildungshinweis: zu Wahrheit.

Wort danach: Doppelzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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