(Doppelwahrheit)
Erklärung:
Bezeichnung für ein bestimmtes Gericht.
sprachliche Erläuterung:
mnl. dobbelwaerhede.
Wortbildungshinweis: zu
Wahrheit.
Wort danach: Doppelzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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