Wort davor: Doppelplatz
Doppelschalk
- Belegtext:
die meineidigen als die doppelschälk werden mit dem schwert gericht
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SchwäbWB. II 267
Wort danach: Doppelschilling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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