Wort davor: doppeln

Doppelpfennig

Doppelpfennig (I)
Erklärung: Münze.

Doppelpfennig (II)
Erklärung: Einsatz beim Preisschießen.
vgl. Doppelgeld (II).

Wort danach: Doppelplatz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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