Wort davor: Doppelmarzell

(Doppelmeister)
Erklärung: Beamter für die Aufsicht über die Glücksspiele.
sprachliche Erläuterung: mnl. dobbelmeester.

Wort danach: Doppelmouton

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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