Wort davor: Doppelgülte

Doppelhäuer
Erklärung: Häuer mit doppelter Arbeitszeit eines gewöhnlichen Häuers; überhaupt auch völlig ausgebildeter, im Genuß des vollen Lohnes stehender Bergmann, wie Vollhäuer.

Wort danach: Doppelherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten