Wort davor: doppelfrei

Doppelfünfer
Erklärung: Münze im Wert von 10 Heller oder 10 (pfennig).

Doppelfünfer (Spiegelstrich 1)
Erklärung: verbotene Schweizer Münze.

Wort danach: Doppelfünferlaiblin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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