Domschule
Erklärung:
vom Domkapitel unterhaltene, ursprünglich für die künftigen Domherrn bestimmte Schule.
Sachhinweis:
F. C. v. Moser, Über die Regierung der geistlichen Staaten in Deutschland (Mannheim 1787) 94.
Wort danach: Domschultheiß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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